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Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland herrscht die Versicherungspflicht in einer Krankenkasse. Dabei spielt es keine Rolle ob der Versicherungsschutz über die gesetzliche oder die private Variante abgedeckt wird. Wann sich welche Versicherung lohnt und was sich hinter der Krankenzusatzversicherung verbirgt zeigen wir nachfolgend genauer auf.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (Das Recht der Wirtschaft)*
Präzise und aktuell Die Leserinnen und Leser erhalten mit diesem Band einen aktuellen Überblick über die Gesetzliche Krankenversicherung. Der Praxisband behandelt Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Familienversicherung, Kassenwahlrecht sowie Beginn, Erhaltung und Ende der Mitgliedschaft. Der Autor informiert umfassend über das Meldewesen, die zu entrichtenden Beiträge, den Standardtarif für Personen ohne Versicherungsschutz und die Leistungen der Krankenkassen.

Die gesetzliche Versicherung

Jeder Arbeitnehmer ist in der Regel in einer der zahlreichen gesetzlichen Anbietern krankenversichert. Dabei richtet sich der zu zahlende Beitrag nach der Höhe des persönlichen Einkommens. Es besteht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit Familienmitglieder ohne eigene Einkünfte (z. B. Ehepartner und Kinder) kostenlos mitzuversichern.
Für jede einzelne Krankenkasse verlangt monatlich den gleichen Basissatz. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben. Daneben verlangen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höhe für gewisse mitversicherte Zusatzleistungen, welche nicht per Gesetz mit erbracht werden müssten. Durch die Wahl der Krankenkasse kann somit monatlich Geld gespart werden.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt je zur Hälfte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Somit muss der Arbeitnehmer nicht den vollen Beitrag aus eigener Tasche erbringen.

Prämien, Wahltarife und Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenversicherung

Einige der gesetzlichen Krankenkasse fördern die Gesundheit der versicherten Person noch besonders durch sogenannte Wahltarife über Vorsorge-, Hausarzt- oder Bonusprogramme. Zusätzliche Leistungen können hier in etwa naturheilkundliche Behandlungsmethoden beinhalten. Teilweise erstattet die Krankenkasse Kosten für eine Ernährungsberatung oder Sportkurse zurück, solange diese zu einer gesundheitlichen Lebensweise beitragen. Manche Krankenkassen gehen einen Schritt weiter und fördern solche Präventionsmaßnahmen durch spezielle Bonusprogramme. Mit Hilfe des Bonusprogrammes kann sich die versicherte Person mit Sach- oder Geldprämien selbst für einen gesunden Lebensstil belohnen.

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung*
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist. Redaktioneller Stand: 26. Mai 2024 Taschenbuch Softcover für Ausbildung, Studium & Praxis.

Letzte Aktualisierung am 2025-03-15 at 09:02 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API